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MWST-Jahresabstimmung

Die MWST-Jahresabstimmung in AbaNinja dient dazu, nach Abschluss aller vier MWST-Quartale eines Geschäftsjahres eine abschliessende Kontrolle und Korrektur der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Dabei werden sämtliche während des Jahres erfassten Umsätze und Vorsteuern nochmals überprüft. Falls nach Einreichung der letzten MWST-Abrechnung noch nachträgliche Buchungen (z.B. verspätete Rechnungen oder Korrekturen) vorgenommen werden, müssen diese im Rahmen der Jahresabstimmung – oft auch als „5. Quartal“ bezeichnet – deklariert werden. Die Jahresabstimmung stellt sicher, dass alle MWST-relevanten Buchungen korrekt erfasst und an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gemeldet wurden.

Nutzen

  • Sie stellen sicher, dass alle MWST-Abrechnungen des Jahres vollständig und korrekt sind.
  • Nachträgliche Änderungen oder Korrekturen werden ordnungsgemäss berücksichtigt und gemeldet.
  • Die Jahresabstimmung dient als Grundlage für die finale MWST-Abrechnung gegenüber der ESTV und hilft, Differenzen zu vermeiden.
  • Sie erhalten eine Übersicht über die im Jahr gemeldeten Umsätze und Vorsteuern, inklusive etwaiger Differenzen, die im Rahmen der Jahresabstimmung ausgeglichen werden müssen.

Hinweise und Tipps

  • Die MWST-Jahresabstimmung finden Sie im Bereich Buchhaltung > Mehrwertsteuer > MWST-Jahresabstimmung.
  • Solange die MWST-Quartale noch offen sind, erscheinen alle Beträge in der Zeile „Total gemäss Umsätzen und Differenz“. Nach dem definitiven Abschluss eines Quartals werden die Beträge in den entsprechenden Ziffern (z.B. 200–405) für das betroffene Quartal ausgewiesen.
  • Nach Abschluss der letzten MWST-Periode können Sie die Jahresabstimmung durchführen. Kontrollieren Sie dabei insbesondere, ob nachträgliche Buchungen korrekt in die MWST-Abrechnung eingeflossen sind.
  • Das offizielle Formular für die Jahresabstimmung erhalten Sie auf der Website der ESTV . Die in AbaNinja generierte Übersicht dient als Ausfüllhilfe, kann aber nicht direkt eingereicht werden.
  • Schliessen Sie das Geschäftsjahr erst ab, wenn alle MWST-Abrechnungen inklusive der Jahresabstimmung erledigt und keine offenen MWST-Buchungen mehr vorhanden sind. Nach dem Abschluss können keine weiteren Buchungen mehr vorgenommen werden.
  • Nutzen Sie die MWST-Kontrollliste in AbaNinja, um die Zusammensetzung der einzelnen Ziffern der MWST-Abrechnung detailliert nachzuvollziehen und Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen.
  • Es kann immer wieder vorkommen, dass nachdem die letzte MWST-Abrechnung eingereicht wurde, eine nachträgliche Rechnung gebucht werden muss. Dieser MWST-Betrag ist mit der Jahresabstimmung einzureichen, es wird auch das «5. Quartal» genannt.