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Auswertung Ferien

Sie können die gebuchten Ferien Ihrer Mitarbeitenden wie folgt auswerten:

Gehen Sie im AbaNinja zum Menüpunkt Zeiterfassung > Mitarbeitende > Mitarbeiter. Wählen Sie den gewünschten Mitarbeiter aus und klicken Sie auf den entsprechenden Datensatz.

Unter Auswertungen & Berichte finden Sie nun alle wichtigen Informationen unter den Laschen In & Out, Arbeit, Absenzen, Ferien, Gesamt und Kurzarbeit. Wenn Sie beim Erstellen der Mitarbeitenden die Sollzeiten hinterlegt haben, sind seine Über- bzw. Fehlstunden ersichtlich.

Die Auswertungen können pro Lasche ausgedruckt werden. Mit der Freischaltung eines zahlungspflichtigen Abonnements bieten sich zudem die Möglichkeiten die Daten als PDF auszugeben oder als Excel (XLS) herunterzuladen.

Für die Berechnung der Ferienzeit werden in AbaNinja im Hintergrund folgende Annahmen getroffen:

  • Das Jahr hat immer 360 Tage
  • Ein Monat hat immer 30 Tage (z.B. auch der Februar)
  • Schaltjahre werden nicht berücksichtig
  • Für die Berechnung wird der Start des Angestelltenverhältnisses verwendet (nicht das Eintrittsdatum)

Formel bei Eintritt am Start des Monats und Austritt am Ende des Monats:

(Ferien pro Jahr * Anz. Monate seit Beginn Angestelltenverhältnis) / 12 = Ferienguthaben für die berechnete Zeitspanne

Formel bei Eintritt während des Monats und Austritt am Ende des Monats:

(Ferien pro Jahr * (30 - Beginn Angestelltenverhältnis + 1)) / (12 * 30) = Ferienguthaben für die berechnete Zeitspanne

Beispiel Eintritt Anfang Monat und Austritt Ende Monat

  • Ferien pro Jahr = 25
  • Angestelltenverhältnis gültig ab 01.01.2023
  • Austritt Ende Februar (28.02.2023)

(25 Ferientage * 2 Monate) / 12 = 4.17 Tage Ferienguthaben

Beispiel Eintritt während des Monats

  • Ferien pro Jahr = 25
  • Angestelltenverhältnis gültig ab 11.12.2023
  • Austritt am 31.12.2023

(25 Ferientage * (30 - 11 + 1)) / (12 * 30) = 1.39 Tage Ferienguthaben

Wird die Ferienzeit nicht angezeigt, muss zuerst das Vorjahr abgeschlossen werden, damit die restliche Ferienzeit aus dem Vorjahr dazugerechnet werden kann.